Leider gilt es, für unsere Hochzeit die Bestimmungen zu Corona zu beachten. Hierzu hat der Senat von Berlin einige Regeln herausgebracht, die zuhauf für uns als Veranstalter gelten, aber auch ein paar, die Ihr beachten solltet.

Da auf der Veranstaltung auch Kinder sein sollen, gilt 3G (geimpft / genesen / getestet). Wir werden Impfpässe oder digitale Zertifikate prüfen (müssen) oder brauchen eine Bescheinigung von Euch, dass Ihr genesen oder getestet seid (nicht älter als 24 Stunden). Schnelltests werden wir alternativ zur Verfügung stellen, aber ich empfehle, dass Ihr Euch vorher testen lasst (wegen möglicher nachfolgender Quarantäne).

Wir werden eine Veranstaltung über die CORONA-Warn-App eröffnen, in die sich idealerweise jeder (Haushalt) einbucht.

Verhaltensregeln

  • Es gelten die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Atemschutz – Lüften)
    • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern; die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands gilt nicht für Personen des engsten Angehörigenkreises nach der Verordnung (Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts und gegenüber Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht).
    • Hygieneregeln zu Handhygiene, Husten- und Niesetikette beachten
    • Das korrekte Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“, FFP2). Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske gilt für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
    • Lüften der Räume
  • Ihr werdet zugewiesene Plätze haben, an denen Ihr keine Maske tragen müsst.
  • Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen verzehrt werden.
  • Abstand am Buffet einhalten.

Corona-Tests

Ihr könnt den Negativ-Nachweis (Test) wie folgt erbringen:

1. durch einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) über einen Schnell- oder PCR-
Test, ausgestellt durch ein Testzentrum
2. durch einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) über einen Schnell- oder
Selbsttest unter Aufsicht, ausgestellt durch den/die Arbeitgeber:in oder
3. mittels Durchführung eines zur Selbstanwendung zugelassenen SARS-CoV-2 Antigen-
Schnelltests unter unserer Aufsicht mit negativem Ergebnis.

Genesen

Genesene sind von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses befreit.
Als genesen gelten Personen, wenn der positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und
das Verabreichen einer Impfdosis 14 Tage zurückliegt oder wenn der positive PCR-Test
mind. 28 Tage bis max. 6 Monate zurückliegt.